Das Original kann in der Geschäftsstelle des Vereins eingesehen werden.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige Text als auch der vorgesehene Änderungsentwurf beigefügt waren.
Die Beschlüsse der Vereinsorgane werden durch ein Protokoll beurkundet, das durch die/den jeweilige/n Versammlungsleiter/in und die/den Protokollführer/in der Sitzung zu unterzeichnen ist.
Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich. Der Auflösungsbeschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an das Bischöfliche Hilfswerk Misereor e. V. in Aachen, an das Hilfswerk Brot für die Welt e.V. in Stuttgart, an den World Wildlife Found und an die Welthungerhilfe - mit der Maßgabe, es im Sinne des Vereinszweckes zu verwenden.